
Maßgeblich ist das Gewicht. Die Zulassung für die Nurofen Zäpfchen und den Saft bezieht sich auf mg/kg Körpergewicht pro Tag. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt, zusätzlich eine entsprechende Altersangabe anzugeben. Wenn das tatsächliche Kindesalter jedoch zu stark nach unten abweicht, muss der Arzt über eine individuelle Dosisanpassung entscheiden.